17.02.2011, 12:08 Uhr
Die Bundesärztekammer hat ihre Grundsätze für die Sterbehilfe leicht gelockert. Bisher galt die Beihilfe zur Selbsttötung von Todkranken für Mediziner als unethisch. Künftig gilt lediglich, dass dies keine "ärztliche Aufgabe" ist.
Damit öffnet sich ein Hintertürchen für den Einzelfall, in denen eine solche "Beihilfe zum Suizid" ethisch vertretbar sein könnte. "Wenn Ärzte mit sich selbst im Reinen sind, dann brechen wir nicht den Stab über sie", sagte Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe.
Geändert wurde die Formulierung in den "Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung". Dies ist eine Art Orientierungshilfe für ärztliches Handeln, hat aber keine rechtliche Bindekraft.
Daneben gibt es das ärztliche Standesrecht, das für die Ärzte praktisch Gesetz ist. Darin bleibt die Hilfe zum Selbstmord vorerst verboten. Eine Überarbeitung ist aber ebenfalls in Arbeit und könnte auf dem Deutschen Ärztetag Ende Mai beschlossen werden.
Es geht um Fälle, in denen Sterbenskranke ihre Ärzte bitten, ihnen einen raschen Tod zu ermöglichen oder dies nicht zu verhindern. Hoppe nannte als Beispiel einen Arzt, der nichts unternahm, als er entdeckte, dass seine todkranke Patientin große Mengen Schlafmittel genommen hatte.
Gegen aktive Sterbehilfe habe man dagegen klar Stellung bezogen, betonte Hoppe. Dazu heißt es in den neuen "Grundsätzen": "Die Tötung des Patienten hingegen ist strafbar, auch wenn sie auf Verlangen des Patienten erfolgt."
Quelle: dapd
Ich bin schrieb:
am 17. Februar 2011 um 21:18:51
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Sterbehilfe
für die aktive Sterbehilfe - jeder sollte selbst entscheiden können, wann er gehen möchte! Niemand wurde gefragt, ob er geboren werden wollte!
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David schrieb:
am 17. Februar 2011 um 20:11:34
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@heidenreich
Deinem Vater wäre es zu wünschen gewesen,in ein Hospiz gekommen zu sein.Denn ein Pflegeheim ist kein guter Ort wenn es um Tod
und Sterben geht zu wenig Personalt.Ein Krankenhaus ist sowiso unangebracht wenn die Lebensuhr abläuft. Nochmal es landen zu viele Menschen in falschen Einrichtungen.
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heidenreich schrieb:
am 17. Februar 2011 um 19:50:18
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sterbehilfe
mein Vater (94) kam in ein Plfegeheim. Nach einigen Wochen begann er nicht mehr zu essen und zu trinken. Letzlich versuchte der
Arzt immer wieder ihne auf die Beine zu stellen Er litt offensichtlich unter starken Schmerzen dabei. Wenige Tage später verweigerte er sämtliche Nachrungsaufnahme (auch trinken). Ein qualvoller Todekrampf begann. Meine Schwester bestand auf Flüssigkeit-u.somit kam er in ein Krankenhaus-bekam Flüssifkeit und der Todekrampf begann von neuen. Wie schlimm das für mich war!
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