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60 Jahre Bundesverfassungsgericht - die bedeutendsten Urteile


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60 Jahre Bundesverfassungsgericht - Die wichtigsten Urteile

Aktualisiert am 03.10.2011Lesedauer: 2 Min.
Der Blick in den Saal des Bundesverfassungsgerichts bei der ersten öffentlichen Plenarsitzung in Karlsruhe am 9. Dezember 1952Vergrößern des BildesDer Blick in den Saal des Bundesverfassungsgerichts bei der ersten öffentlichen Plenarsitzung in Karlsruhe am 9. Dezember 1952
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Das Bundesverfassungsgericht wird 60. Das letzte Urteil zum milliardenschweren Euro-Rettungsschirm fiel am 7. September 2011 - fast auf den Tag genau, als das Gericht vor 60 Jahren seine Arbeit aufnahm. "Es gibt zahlreiche Entscheidungen, welche die politische Kultur in Deutschland geprägt haben" sagt Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Lesen Sie hier die wichtigsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts der vergangenen sechs Jahrzehnte.

Am Mittwoch feierte das Gericht mit einem Festakt in Karlsruhe seine offizielle "Eröffnung" vor 60 Jahren. Dabei sprachen unter anderem Bundespräsident Christian Wulff und Kanzlerin Angela Merkel vor über 1000 Gästen aus dem In- und Ausland - Europa war das beherrschende Thema.

"Ja" zu Europa - unter Vorbehalt

Denn vor allem in Europa-Fragen wurde Karlsruhe in den vergangenen Jahren immer deutlicher: Ja zur europäischen Integration, aber nur, wenn zugleich die Mitspracherechte des Bundestages gestärkt werden.

Die verfassungsrechtlichen Grundlinien für seine Europa-Rechtsprechung hat das Gericht im Maastricht-Urteil von 1993, im Urteil zum Lissabon-Vertrag von 2009 und jetzt 2011 im Urteil zu den milliardenschweren Euro-Hilfen gezogen.

Karlsruhe billigte die Euro-Einführung

Im Maastricht-Urteil hatten die Karlsruher Richter betont, dass "mit einer fortschreitenden europäischen Integration auch eine fortschreitende Demokratisierung" einhergehen müsse. Das Gericht hatte 1993 die Gründung der EU durch den Maastricht-Vertrag von 1992 gebilligt. Die Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion war damals kein Anlass für ein Stopp-Signal aus Karlsruhe.

Im Juni 2009 billigte das Bundesverfassungsgericht dann den EU-Reformvertrag von Lissabon unter Auflagen, stoppte aber zugleich dessen Unterzeichnung durch Deutschland.

Ein deutsches Begleitgesetz war verfassungswidrig, weil dem Bundestag und dem Bundesrat darin keine ausreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt würden - das Gesetz wurde schließlich im September 2009 nachgebessert.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte bei der Urteilsverkündung: "Das Grundgesetz sagt 'Ja' zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung."

Mehr Macht für die EU?

Damals stellten die Richter noch etwas klar: Das Grundgesetz würde den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat gar nicht erlauben. Dafür wäre eine neue Verfassung nötig. Doch erlaubt das Grundgesetz heute überhaupt noch eine weitere Machtübertragung auf die EU und damit eine weitere europäische Integration? "Ich denke, der Rahmen ist wohl weitgehend ausgeschöpft", so Voßkuhle.

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