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30.000 Bürger legen Verfassungsbeschwerde ein

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30.000 Bürger legen Verfassungsbeschwerde ein

31.12.2007, 14:50 Uhr

Rechtsanwalt Meinhard Starostik reicht die Klagen beim Bundesverfassungsgericht ein (Quelle: dpa) Rechtsanwalt Meinhard Starostik reicht die Klagen beim Bundesverfassungsgericht ein (Quelle: dpa)Im Streit um die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten hat nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Wort. Im Namen von rund 30.000 Gegnern reichten acht Beschwerdeführer am Montag Klage gegen das umstrittene Gesetz ein. "Die verdachtslose Überwachung, so wie sie der Gesetzgeber nun vorsieht, muss das Bundesverfassungsgericht eigentlich ablehnen", sagte der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik. Das Gesetz, das zum 1. Januar in Kraft tritt, sei menschenrechtswidrig und damit verfassungswidrig.

"Heute keine Entscheidung mehr"
Die Kritiker beantragten außerdem, die Datensammlung durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen. "Wir hoffen diesbezüglich auf eine schnelle Entscheidung", betonte Starostik. Der Zeitpunkt dafür ist nach Angaben einer Sprecherin des Karlsruher Gerichtes aber noch völlig offen. "Heute wird keine Entscheidung über den Eilantrag mehr fallen", sagte sie. Für die Beschwerde liegen nach Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, der die Beschwerde vor dem obersten Gericht organisiert hatte, Vollmachten von rund 30 000 Bürgern vor. Sie ist damit die größte in der Geschichte der Bundesrepublik.



Gesetz von Köhler unterzeichnet
Das Gesetz zur Überwachung der Telekommunikation und der Speicherung von Daten auf Vorrat war am vergangenen Mittwoch von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet worden. Um gegen Terrorverdächtige besser ermitteln zu können, werden Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger künftig ein halbes Jahr lang gespeichert und neue Regeln für die Telefonüberwachung eingeführt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält die Maßnahme für "einen gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates". Eine freie Gesellschaft benötige "überwachungsfreie Räume", sagte Sprecher Ricardo Cristof Remmert-Fontes.

Eventuell Europäischer Gerichtshof zuständig
Mit der neuen Regelung setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung um. Das Berliner Gesetz gehe aber viel weiter, monieren die Gegner. Jeder Bürger werde ausnahmslos und ohne Grund wie ein potenzieller Straftäter behandelt. Zu klären sei in Zukunft auch, ob diese Richtlinie nicht in ganz Europa gestoppt werden müsse, sagte Remmert-Fontes. Sollte sich das Karlsruher Gericht wegen der europäischen Dimension dieser rechtlichen Frage für nicht zuständig erklären, "muss dieses Problem dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden", sagte Starostik. Bislang dürfen Daten ohne Verdacht auf eine Straftat in Deutschland nur für Abrechnungszwecke oder mit Zustimmung der Kunden gespeichert werden.

Juristen, Journalisten und Gewerkschaften dagegen
Besorgte Bürger hatten bis zum 24. Dezember Zeit, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschließen. Unter anderem beteiligen sich der Vorstand der Deutschen Journalisten-Union in der Gewerkschaft ver.di, der Bielefelder Rechtsprofessor Christoph Gusy, der Vorsitzende des Buchprüferverbandes Heinz Raschdorf sowie der Bürgerrechtler Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.


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Quelle: dpa

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