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120 Schwerverbrecher könnten bald frei sein

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120 Schwerverbrecher könnten bald frei sein

28.06.2010, 13:42 Uhr

Für rund 120 Sicherungsverwahrte werden sich die Zellentüren demnächst öffnen (Foto: imago)

Für rund 120 Sicherungsverwahrte werden sich die Zellentüren demnächst öffnen (Foto: imago) (Quelle: imago)

In den nächsten Monaten und Jahren könnten etwa 120 Straftäter in Deutschland aus der sogenannten Sicherungsverwahrung freikommen. Dies ergab eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa in den Ländern. Die Betroffenen würden von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) profitieren. Zum Teil werden sie mit Eingliederungskursen auf ein mögliches Leben in Freiheit vorbereitet. Ihre Freilassung geschieht allerdings nicht von heute auf morgen - erst müssen die Gerichte entscheiden.

Bei der Sicherungsverwahrung bleiben Täter, bei denen die Gefahr eines Rückfalls besteht, eingesperrt, obwohl sie ihre Haftzeit abgesessen haben. Sie war zunächst auf zehn Jahre begrenzt. 1998 wurde diese Begrenzung aufgehoben. Einigen Betroffenen, die vor 1998 verurteilt worden waren, wurde daraufhin rückwirkend die Sicherungsverwahrung verlängert. Der EGMR stellte in seinem mittlerweile endgültigen Urteil vom Dezember fest, dass dies unzulässig ist. Zahlreiche Sicherungsverwahrte verlangen nun ihre Freilassung. Bei vielen von ihnen läuft die Zehnjahresfrist in einigen Monaten ab oder ist bereits überschritten.

Das Straßburger Urteil betrifft Täter in fast allen Bundesländern. In Baden-Württemberg sind es insgesamt 17. Nach Angaben des Justizministeriums wurden acht als gefährlich eingestufte Männer verlegt und erhalten in einer Teilanstalt Kurse in Wohnungssuche und Umgangsformen. Ziel sei es, ihre sozialen Kompetenzen zu verbessern.

In Niedersachsen könnten sich zehn Täter auf die Straßburger Entscheidung berufen. Vorbereitungskurse auf ein Leben in Freiheit gibt es in dem Bundesland nicht. In Schleswig-Holstein sind sieben Menschen betroffen. Bei dreien von ihnen ist die geltende Höchstfrist von zehn Jahren bereits abgelaufen. Vorbereitungskurse sind laut einem Ministeriumssprecher nicht geplant. Im Gespräch mit Betroffenen seien aber Hilfestellungen vereinbart worden.

Frauen sollen gezielt gewarnt werden

Nach Schätzungen des nordrhein-westfälischen Justizministeriums könnten in NRW in diesem Jahr "bis zu 30" Sicherungsverwahrte entlassen werden. Für Rückfallgefährdete wurde Anfang des Jahres eine Zentralstelle eingerichtet. Ein dort eingeführtes Konzept soll helfen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. So würden Frauen gezielt gewarnt, wenn ein Täter Kontakt zu Alleinerziehenden suche, um sich an deren Söhnen zu vergreifen.

In Hamburg könnten 16 Häftlinge von dem Urteil profitieren. Eine Arbeitsgemeinschaft aus Experten prüfe derzeit, wie das Risiko nach einer Entlassung so gering wie möglich gehalten werden könne, sagte eine Sprecherin der Justizbehörde. In Hessen betrifft das Straßburger Urteil sechs Straftäter. Rückfallgefährdete würden auf ihre Entlassung vorbereitet - unter anderem durch Hilfe bei der Wohnungs- und Arbeitssuche.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied kürzlich in letzter Instanz, dass ein Sicherheitsverwahrter aus dem nordhessischen Schwalmstadt sofort freigelassen werden musste. Der mehrmals vorbestrafte Mann wurde seit mehr als 18 Jahren in Sicherheitsverwahrung gehalten. Er hatte deswegen vor dem EGMR Schmerzensgeld erstritten. Dabei wurde die deutsche Regelung zur Sicherungsverwahrung als unzulässig beurteilt.

In Berlin wird derzeit die Entlassung von sieben Menschen vorbereitet, die länger als zehn Jahre in Sicherungsverwahrung sitzen. Für jeden der Straftäter gebe es "passgenaue Weisungen" und Therapien für die Wiedereingliederung, sagte Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD). "Die Männer müssen auf die Freiheit vorbereitet werden, sie brauchen betreutes Wohnen und eine Arbeit." Zunächst sollten sie stundenweise in Begleitung das Gefängnis verlassen können. Die Senatorin rechnet damit, dass die Verwahrten noch in diesem Jahr auf freien Fuß kommen.

Elektronische Fußfesseln für Freigelassene

Das Straßburger Urteil hat auch Auswirkungen auf sechs rheinland-pfälzische Sicherungsverwahrte. Nach Angaben des Justizministeriums in Mainz werden sie individuell auf eine mögliche Freilassung vorbereitet. Wahrscheinlich sollen sie in Freiheit betreut wohnen. In Bayern betrifft das Urteil 19 Straftäter. Wenn sie frei kämen, würde ihnen bei der Wohnungssuche geholfen werden, hieß es von einem Ministeriumssprecher.

In Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bremen gibt es keine Sicherungsverwahrten, die von dem Urteil betroffen sind. In Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sitzt jeweils ein Straftäter in Sicherungsverwahrung, den das Urteil betrifft. Allerdings werden alle drei Fälle erst in einigen Jahren akut.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch Eckpunkte für eine Neuordnung der Sicherungsverwahrung beschlossen. Danach soll es sie nur noch geben, wenn sie bereits im Urteil vorgesehen war. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung soll abgeschafft werden. Vor allem für die Fälle, die sich auf das Straßburger Urteil berufen können und wahrscheinlich freikommen, werden auch elektronische Fußfesseln in Betracht gezogen, um die Freigelassenen orten zu können.


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Quelle: dpa

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Kommentare (7)

zum Forum

Thema: "120 Schwerverbrecher könnten bald frei sein"

Fridolin schrieb: am 27. Juni 2010 um 18:48:31
(0) (0) Schwerverbrecher
und laut EU auch noch frei lassen. Da fehlen ein die Worte. Ich bin nicht um sonst gegen diese EU und Ihrer Einmischung.
Dieser EU haben wir die Wirschaftskriese zu verdanken und den Abbau der Sozialen Marktwirtschaft ua. auch für Griechenland. Das reicht nun immer noch nicht, denn nun dauert es nicht mehr lange und wir ehrlichen Menschen gehen freiwillig in den Knast, weil wir uns ja irgentwie vor den Schwerverbrechern schützen müssen, die dann draußen rum laufen. Fui
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ommes schrieb: am 27. Juni 2010 um 15:43:51
(0) (0) 120 Schwerverbrecher
Ersatzweise könnten wir ja dafür 120 Politiker in den Knast stecken. Und dazu diese Art von Juristen, die so
selbstgefällig im Namen des Volkes urteilen. Ich frage mich immer,welches Volk meinen die eigentlich.
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HRW schrieb: am 27. Juni 2010 um 15:23:44
(0) (0) Sicherheitsverwahrung
Was haben wir nur für Juristen, ist es denn nicht möglich diese Verbrecher psychiatrisch untersuchen zu lassen, um
sie dann, aufgrund ihrer Krankheit, dauerhaft in eine geschlossene Einrichtung der Psychiatrie zu stecken? Oder sollen sie etwa einen Paragrafen bekommen, damit sie tun und lassen können was sie wollen?
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