22.12.2011, 15:32 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
Karlsruhe (dpa) - Abgehörte Selbstgespräche dürfen in den meisten Fällen nicht vor Gericht verwertet werden. Deshalb muss der Prozess um den sogenannten Mord ohne Leiche erneut aufgerollt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof. Das Landgericht Köln hatte vor zwei Jahren ein Trio wegen des Mordes an einer Frau verurteilt. Da die Leiche nicht gefunden wurde, galt ein abgehörtes Selbstgespräch des Hauptverdächtigen als entscheidendes Indiz. Die neue Verhandlung muss nun klären, ob die anderen Hinweise für eine Verurteilung ausreichen.
Quelle: dpa
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