24.01.2012, 14:46 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
München (dpa) - Das bayerische Finanzministerium will gerichtlich gegen eine Veröffentlichung von Hitlers "Mein Kampf" vorgehen.
"Es wird beim Landgericht München noch heute Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, um die Rechtspositionen des Freistaats Bayern zu wahren", sagte Ministeriumssprecher Thomas Neumann am Dienstag. "Durch die mögliche Veröffentlichung von Auszügen aus "Mein Kampf" sehen wir unser Urheberrecht verletzt."
Der britische Verleger Peter McGee will an diesem Donnerstag kommentierte Auszüge aus dem Buch von Adolf Hitler als Broschüre in seiner historischen Wochenzeitung "Zeitungszeugen" veröffentlichen. Das Finanzministerium Bayerns hält aber noch bis 2015 die Urheberrechte an "Mein Kampf". Der Verlag, der eine Stellungnahme beim Ministerium abgeben musste, beruft sich auf das Recht des Zitierens. Schließlich werde nicht das gesamte Hitler-Buch nachgedruckt. "Wir halten das nach wie vor für vertretbar", betonte ein Sprecher am Dienstag.
Gegen die Pläne hatte es auch von anderen Seiten Protest gegeben. Die Präsidentin der Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern und ehemalige Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, befürchtet Profitgier als Motivation für das Projekt. "Ich habe Verständnis für das Ansinnen, das bisweilen mystifizierte Werk zu entzaubern. Aber bei dem Projekt von McGee geht es letztlich auch ums Geschäft", sagte sie. Auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) wandte sich gegen den geplanten Verkauf.
Bereits im Jahr 2009 war Bayern gegen die Veröffentlichung der Nachdrucke von Nazi-Hetzblättern vor Gericht gezogen und hatte in zwei Instanzen verloren. Zuvor hatte das Finanzministerium im Januar 2009 die zweite Ausgabe der "Zeitungszeugen" beschlagnahmen lassen, der Nachdrucke der Nazi-Zeitungen "Völkischer Beobachter" und "Der Angriff" von 1933 beilagen. Das bayerische Finanzministerium nimmt als Rechtsnachfolger des Eher-Verlags der Nationalsozialisten die Urheberrechte für den Freistaat Bayern wahr.
Quelle: dpa
incitatus schrieb:
am 24. Januar 2012 um 18:10:50
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index
Dass es bei der Kirche einen Index gab,wußte ich,aber daß in einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat irgendein Buch verboten
werden kann,ist mir neu.Vielleicht doch nicht ganz so freiheitlich ? Oder stehen,was ich nicht Glaube,so elementare Wahrheiten drin,daß es unserer Demokratur gefährlich werden könnte ?
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rasso schrieb:
am 24. Januar 2012 um 15:52:33
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Mein Kampf
Die Klageandrohung und was sonst noch an Geschreibsel seitens der Bayerischen Staatsregierung kommt, kann den betroffenen Verlag
nur entzücken. Tolle Werbung und noch dazu völlig kostenlos! Im übrigen, nicht das Buch hat die Verbrechen zur Folge gehabt, es waren unsere Väter und Mütter die begeistert 'heil' und 'Führer wir folgen dir' geschrieen haben. Was konnten die vielleicht zehn Prozent, die dagegen waren und das Buch zumeist gar nicht gelesen hatten, schon noch groß tun.
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Stratos schrieb:
am 24. Januar 2012 um 15:34:28
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Mein Kampf
Warum soll eine Veröffentlichung verhindert werden ? Diesen Schmarren, den der spätere "Führer" während seiner
Festungshaft verzapft hat, kann doch kein vernünftiger Mensch glauben. Ich habe noch ein Exemplar, das meinen Eltern bei ihrer Hochzeit 1937 ausgehändigt worden ist. Wenn ich ab und zu darin ein paar Seiten darin lese, kann ich anschließend nahtlos bei Herrn Sarazin weiterlesen. Alles der gleiche Quatsch !
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