25.03.2010, 15:12 Uhr | dpa, APN
Margot Käßmann darf wegen ihrer Trunkenheitsfahrt fast ein Jahr lang kein Auto fahren (Foto: imago)
Einen Monat nach ihrem Rücktritt stehen für Margot Käßmann die juristischen Folgen ihrer Trunkenheitsfahrt fest. Die ehemalige Bischöfin von Hannover und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) muss rund 8000 Euro Strafe zahlen und für mindestens zehn Monate auf ihren Führerschein verzichten.
Die 51-Jährige habe einem Strafbefehl des Amtsgerichts Hannover in Höhe eines Monatsgehalts zugestimmt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Sie bestätigte damit Informationen der "Bild"-Zeitung.
Der renommierten Theologin bleibt ein Auftritt vor Gericht somit erspart. Sie war am 24. Februar von ihren Ämtern zurückgetreten, weil sie vier Tage zuvor nach dem Überfahren einer roten Ampel mit 1,54 Promille am Steuer ihres Dienstwagens gestoppt worden war. Zu den Umständen der privaten Fahrt im Zentrum von Hannover hatte Käßmann sich nicht geäußert.
Mit dem Strafbefehl wurde auch der Führerschein der ehemaligen Bischöfin, den diese nach ihre Trunkenheitsfahrt im Februar abgeben musste, endgültig entzogen. Für die Wiederzulassung der Fahrerlaub wurde eine Sperre von insgesamt zehn Monaten verhängt. Käßmann muss damit noch mindestens weitere neun Monate auf ihren Führerschein verzichten.
Für die rote Ampel, die Käßmann übersehen hatte, muss die evangelische Geistliche kein zusätzliches Bußgeld entrichten. Wenn zugleich eine Straftat und eine Ordnungswidrigkeit vorlägen, trete die Ordnungswidrigkeit zurück, hieß es. Für ihre Verkehrsstraftat werden ihr aber sieben Punkte in Flensburg eingetragen. Zudem muss die Pastorin damit rechnen, dass sie einen Führerschein erst nach einem medizinisch-psychologischen Untersuchung wieder beantragen kann.
Das Strafmaß liegt im üblichen Rahmen bei Fällen, in denen Menschen erstmals entsprechend alkoholisiert am Steuer auffallen. "Ich bin über mich selbst erschrocken, dass ich einen so schlimmen Fehler gemacht habe", hatte Käßmann erklärt. Sie "bedauere das zutiefst".
Unterdessen zeichnet sich für die Theologin ein schnelles Comeback ab. Auf dem Ökumenischen Kirchentag Mitte Mai in München wird Käßmann einen Hauptvortrag halten und unter anderem eine Bibelarbeit gestalten. Käßmann will einen großen Teil der ursprünglich vierzehn im Programm angekündigten Veranstaltungen wahrnehmen. Sie hatte sich zunächst eine Auszeit genommen und ist bislang nicht mehr öffentlich aufgetreten. Auch innerhalb der evangelischen Kirche gibt es den Wunsch, Käßmann in Zukunft wieder eine wichtige Rolle zu geben.
Quelle: dpa
hageka schrieb:
am 25. März 2010 um 19:37:04
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frau käßmann
die gerechte strafe ereilt frau käßmann genau so, wie es bei "jedermann" gewesen wäre. nämlich eine empfindliche
geldstrafe plus führerscheinentzug für einen längeren zeitraum. die höhe der strafzahlung enspricht ziemlich genau dem damaligen kirchen-beamtenstatus als bischöfin. ich finde es sehr begrüßenswert, dass die jetzige pastorin käßmann recht zügig wieder in eine exponierte stellung hineinkommt. diese frau hat nämlich "klasse" und davon gibt es in dieser branche nicht viele
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Knut schrieb:
am 25. März 2010 um 19:34:31
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Sozialneid
Also mal ehrlich: So berauschend viel sind diese 8000 € nicht - die Frau war doch bis dahin oberste Bischöfin der
Evangelischen. Ich würde das mit einem Job bei uns im Personal-Management bei VW vergleichen, und da wird z.T. deutlich mehr verdient. Aber nun ist sie ja eh wieder als einfache Pfarrerin angestellt und kann von solchen Gehältern und Dienstwagen nur noch träumen...
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bero schrieb:
am 25. März 2010 um 19:33:41
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Käßmann
Drei-Viertel der Kommentare hier lassen sich am besten in die Rubrik "...und erhalte mir meine Vorurteile. Amen" einordnen.
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