28.02.2011, 13:23 Uhr
Prozess gegen Hells-Angels-Mitglied: Karl B. (mitte) vor dem Landgericht Koblenz mit seinen Verteidigern (Foto: dapd)
Weil er einen Polizisten erschossen hat, muss ein Mitglied der Rockerbande "Hells Angels" für neun Jahre in Haft. Das Landgericht Koblenz verurteilte den 44-Jährigen aus Anhausen im Kreis Neuwied wegen Totschlags sowie wegen Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung.
Der Angeklagte hatte am 17. März vergangenen Jahres zwei Schüsse durch die geschlossene Haustür seines Wohnhauses in dem Westerwaldort abgegeben. Eine der beiden Kugeln traf einen 42 Jahre alten Polizisten und verletzte ihn tödlich. Der Beamte eines Sondereinsatzkommandos war gerade gemeinsam mit einem Kollegen dabei gewesen, die Haustür von außen zu öffnen.
Die Wohnungsdurchsuchung war Teil groß angelegter Ermittlungen im Westerwälder Rotlichtmilieu. In diesem Zusammenhang werden dem Angeklagten vier Fälle von Nötigung und versuchter Erpressung zur Last gelegt.
Im Verlauf des Prozesses räumte der 44-Jährige ein, geschossen zu haben, betonte aber, er habe nicht gewusst, dass auf der anderen Seite der Tür ein Polizist gestanden habe. Vielmehr habe er geglaubt, dort stünde ein Mitglied des rivalisierenden Rockerclubs "Bandidos", von dem er sich bedroht gefühlt habe.
Die Staatsanwaltschaft war in ihrem Plädoyer vergangene Woche deshalb vom ursprünglichen Vorwurf des Mordes abgerückt und hatte zwölf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Die Verteidigung dagegen hatte auf Notwehr plädiert und Freispruch gefordert. Der Tod des Polizisten sei die Folge einer "Verkettung unglücklicher Umstände", argumentierte der Verteidiger.
Quelle: dapd
juergen schrieb:
am 28. Februar 2011 um 14:34:34
(16)
(5)
rocker
Wer mit einer großkalibrigen Waffe rumballert muß immer den Tod eines Menschen einkalkulieren - die restlichen Jahre Knast und die
anschließende Sicherungsverwahrung gehörem dem Richter. Für mich alles unverständlich!°
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He schrieb:
am 28. Februar 2011 um 14:24:15
(13)
(3)
D.S.
Eine Waffenerlaubnis,entschuldigt nichts.Im Gegenteil,er weiss das Notwehr nur bei einem gegenwärtigen Rechtswidrigen Angriff erlaubt
ist.Das 1.war nicht der Fall und ein Vorgehen der Polizei ist nicht Rechtswidrig.Er hätte keine Waffenerlaubnis haben dürfen,weil Zuverlässigkeit und Persönliche Eignung die Voraussetzungen dazu sind.Es war fahrlässige Tötung,eher Mord.
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gustl schrieb:
am 28. Februar 2011 um 14:21:16
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(5)
Polizistenmord
Schön und angenehm so eine milde Strafe - in USA würde er 50 Jahre kriegen. Es ist eine Lapalie, in Deutschland
Leute zu erschießen.
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