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"Hartz IV": Extra Geld für Alkohol und Tabak?


Deutschland
Drogenbeauftragte: Posten für Alkohol und Tabak gehört in neuen "Hartz IV"-Regelsatz

Von dapd
Aktualisiert am 09.09.2010Lesedauer: 1 Min.
Hartz IV: Drogenbeauftragte will Kosten für Genussmittel in den Regelbedarf aufnehmenVergrößern des BildesBier und Zigaretten - auch Hartz-IV-Empfänger haben ein Recht auf solche Genussmittel, meint die Drogenbeauftragte. (Quelle: imago)
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Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dychmans, hält Alkohol und Zigaretten bei der Bestimmung des neuen Arbeitslosengeldes II für Grundbedarf. "Ganz klar gehört in den Regelsatz für Langzeitarbeitslose eine Position für Genussmittel", sagte die FDP-Politikerin der in Dresden erscheinenden "Sächsischen Zeitung".

Wer meine, wenn man "Hartz IV"-Empfänger ist, dürfte man kein Bier mehr trinken und keine Zigarette mehr rauchen, "ist nur populistisch. Aus gesundheitlicher Sicht sollte aber jeder - auch Hartz-IV-Empfänger - nur maßvoll trinken und nicht rauchen."

Tabakschmuggel soll verhindert werden

Überlegungen, die Tabaksteuer zur Haushaltskonsolidierung zu erhöhen, lehnte Dyckmans ab: "Bei der Tabaksteuer sollten wir erst mal eine Vereinheitlichung hinbekommen." Viele Zigarettenraucher seien auf Feinschnitt ausgewichen und drehten sich jetzt ihre Zigaretten selber, weil das wegen niedrigerer Steuern günstiger sei. "Wichtiger als eine Erhöhung der Tabaksteuer ist dafür zu sorgen, dass überhaupt Steuern bezahlt werden und der Tabakschmuggel verhindert wird", so Dyckmanns.

Ziel einer Tabaksteuererhöhung dürfe nicht sein, dass der Staat von einer Gesundheitsschädigung profitiert. Wichtig sei, dass Menschen weniger rauchen und damit gesünder leben.

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