Josef F.l versteckt sein Gesicht vor Beginn der Verhandlung hinter einem Aktenordner. Danach verfolgt er die Vorwürfe der Staatsanwältin ohne besondere Regung (Foto: AP)
Mit einem Teilgeständnis von Josef F. hat am Montag der Prozess um den Inzest-Fall von Amstetten in Österreich begonnen. Der 73 Jahre alte Angeklagte bekannte sich vor dem Landesgericht in Sankt Pölten des Inzests für schuldig, wies aber den Vorwurf des Mordes und der Sklaverei zurück. Der Vergewaltigung hält F. sich nur für teilweise schuldig.
Die Staatsanwältin sprach von einem "unvorstellbaren Martyrium" der Opfer. F., der sein Gesicht mit einem blauen Aktenordner gegen Film- und Fotoaufnahmen schützte, gab laut österreichischer Nachrichtenagentur APA zu, seiner Tochter und den mit ihr im Keller seines Wohnhauses gezeugten Kindern weisgemacht zu haben, das Verlies mit Strom- und Gasfallen gesichert zu haben. Er hielt dort nach eigenen Angaben seine Tochter 24 Jahre lang gefangen.
Die Öffentlichkeit wurde nach etwa zweistündiger Verhandlung ausgeschlossen. Den Familienangehörigen bleibt ein Auftritt vor Gericht erspart. Die Aussage der Tochter, die mit ihren Kindern inzwischen an einem geheimen Ort lebt, wurde auf Video aufgenommen, das den Geschworenen vorgespielt werden soll.
Zitternd und mit gefalteten Händen
Die Anklage lautet unter anderem auf Mord durch Unterlassung: Eines der sieben Kinder war 1996 kurz nach der Geburt gestorben. Weitere Anklagepunkte sind Vergewaltigung, Inzest, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung und Sklaverei. Für Mord droht F. eine lebenslange Haftstrafe, für Sklaverei bis zu 20 und für Vergewaltigung bis zu 15 Jahre Haft. F. saß am Montag laut APA zitternd und mit gefalteten Händen vor der Vorsitzenden Richterin Andrea Humer. Diese machte deutlich, dass man es mit einem Einzeltäter zu tun habe: "Das ist nicht das Verfahren eines Ortes oder einer gesamten Nation."
Staatsanwältin Christiane Burkheiser sagte, F. habe seine Tochter mehrfach vor den Augen der Kinder vergewaltigt. In den ersten Jahren der Gefangenschaft habe er nicht mit seiner Tochter gesprochen und sie deutete an, dass F. sie einmal mit dem Abstellen des Stroms in dem Keller bestraft habe. "Keiner kann sich wirklich vorstellen, was sich da unten abgespielt hat", sagte sie laut APA.
In den ersten neun Jahren habe die Frau auf elf Quadratmetern gelebt, ehe der Vater den Keller ausbaute, "zeitweise mit drei kleinen Kindern und einem Baby im Bauch", erklärte die Staatsanwältin. Bereits am zweiten Tag ihrer Gefangenschaft habe F. die damals 18-Jährige vergewaltigt. "Es gab kein Warmwasser, keine Dusche, keine Heizung und vor allem kein Tageslicht und keine Frischluftzufuhr", beschrieb Burkheiser die Lebensumstände der Gefangenen. Das Schlimmste sei aber die Ungewissheit gewesen. So habe die Tochter nie gewusst, wann ihr Vater das nächste Mal in den Keller komme oder ob er überhaupt von teils wochenlangen Reisen zurückkehren werde.
Josef F. hat seine Tochter 24 Jahre gefangen gehalten und sieben Kinder mit ihr gezeugt (Foto: dpa)
"Nur eine dreckige Schere"
F. habe über seine Tochter wie sein Eigentum verfügt. "Er kam, nahm sie und ging wieder", sagte Burkheiser laut APA. Als unvorstellbar bezeichnete sie die Geburten: Als das erste Kind 1988 auf die Welt kam, hatte die werdende Mutter den Angaben zufolge lediglich ein Buch über Geburtsvorbereitung, eine Decke zum Einwickeln des Säuglings und eine "dreckige Schere" zur Verfügung.
Ausführlich ging sie auf die Geburt von Zwillingen am 28. April 1986 ein: Der Angeklagte habe sporadisch nachgeschaut, aber nichts unternommen, als ein Säugling zu keuchen begann und eine bläuliche Gesichtsfarbe bekam. Ohne medizinische Hilfe starb der Junge nach zweieinhalb Tagen. Das sei Mord durch Unterlassung, sagte die Staatsanwältin. Der Angeklagte habe "keine Anzeichen von Reue und Unrechtsbewusstsein gezeigt". F. wirke "wie ein netter alter Herr von nebenan".
"Ein Monster bringt alle um"
F. verfolgte die Vorwürfe der Staatsanwältin ohne besondere Regung. Die Fragen der Richterin zu den Tatvorwürfen beantwortete er ebenso wie die Fragen zu seinem Lebenslauf ruhig und unaufgeregt. Sein Rechtsanwalt Rudolf Mayer wandte sich gegen die Beschreibung seines Mandanten als "Monster". F. habe schließlich im vergangenen Jahr seine älteste im Kellerverlies geborene Tochter ins Krankenhaus gebracht und damit sein Auffliegen in Kauf genommen. "Das Monster, wissen Sie, was das macht? Das bringt alle um. Ende, aus ist", sagte Mayer.
Unterbringung in Psychiatrie möglich
Sein Mandant sei "nicht normal", sagte der Anwalt. Psychiatrische Gutachter befanden Josef F. zwar für zurechnungsfähig, bescheinigten ihm aber eine "höhergradig seelisch-geistige Abartigkeit". Die Staatsanwaltschaft hat deshalb bereits angekündigt, neben einer Haftstrafe auch die Unterbringung in einer Psychiatrie beantragen zu wollen.